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Schweizerisches Transparenzregister

Der Bund verstärkt die Bekämpfung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit der Einführung des neuen Schweizerischen Transparenzregisters für juristische Personen

Achtung vor kostenpflichtigen Angeboten und nicht offiziellen Schreiben zum Transparenzregister

Die Meldung ans Transparenzregister ist kostenlos und kann über die Bundesplattform EasyGov.swiss vorgenommen werden.

Ist die Meldung ans Transparenzregister mit Kosten verbunden, so befinden Sie sich nicht auf einer offiziellen Seite des Bundes. Es handelt sich hingegen um eine Dienstleistung eines privaten Anbieters, für welche der Bund keine Garantie übernimmt, wie beispielsweise:

  • www.transparenzregister.ch

Genauigkeit der Angaben und gebührenpflichtige Korrekturaufforderungen

Bitte erfassen Sie die Angaben zu natürlichen Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit usw.) sorgfältig.

Folgende Fehler kommen häufig vor und können die Identitätsprüfung verhindern:

  • Vor- und Nachname vertauscht
  • Tippfehler im Geburtsdatum
  • Erfassung akademischer Titel (z. B. Dr., Prof.) in den Namensfeldern

Kann die Identität einer betroffenen Person nicht verifiziert werden, kann dem Unternehmen eine gebührenpflichtige Korrekturaufforderung zugestellt werden. Im Zweifelsfall laden Sie eine Kopie des Identitätsausweises oder Reisepasses der betroffenen Person hoch, um die Identitätsprüfung zu erleichtern.

Was ist das Schweizerische Transparenzregister?

Das Schweizerische Transparenzregister enthält Informationen über natürliche Personen, die Unternehmen kontrollieren.

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Bereiten Sie Ihren Zugang zum Transparenzregister vor, indem Sie sich bereits bei EasyGov registrieren.

Fragen und Antworten

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News

1. Oktober 2026

Transparenzregister nimmt den Betrieb auf

Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes hat das schweizerische Transparenzregister am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb aufgenommen. Dies, nachdem eine mehrstufige Pilotphase mit rund 2500 interessierten Unternehmen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ab heute muss sich jede meldepflichtige Rechtseinheit einmalig im Register eintragen und alle Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Die Daten- und Informationssicherheit des Transparenzregisters stehen dabei an oberster Stelle.

16. Juni 2026

Transparenzregister: Start des Pilotversuchs

Der Bund verstärkt die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit dem neuen zentralen Bundesregister der wirtschaftlich berechtigten Personen an juristischen Personen (sog. Schweizerisches Transparenzregister). In diesem Register werden all jene Personen erfasst, die ein Unternehmen kontrollieren. Bevor das Register den operativen Betrieb aufnimmt, testet das Bundesamt für Justiz (BJ) im Rahmen eines Pilotversuchs ab dem 16. Juni 2026 die technische Infrastruktur sowie die verschiedenen Prozesse.

12. Juni 2026

Bundesrat setzt neue Regeln gegen Geldwäscherei in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 über das Inkrafttreten mehrerer Erlasse zur Stärkung des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entschieden. Das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.