Fragen und Antworten
Generelle Fragen
Das Unternehmen erhält eine Bestätigung, sobald die Meldung im Transparenzregister eingetragen wurde. Die Bestätigung wird dem Unternehmen über den gewünschten Kommunikationskanal zugestellt.
Ja, die Personen werden im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle gemeldet. Dabei muss jede Person einzeln erfasst werden.
Das Transparenzregister ist ein nicht-öffentliches, zentral geführtes Register, das Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen an Unternehmen enthält.
Die gesetzliche Grundlage für das Transparenzregister bildet das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person (TJPG). Das Transparenzregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Eine Kontrollstelle, die dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements angegliedert ist, kontrolliert die Informationen im Register auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Rechtsgrundlage:
Das Transparenzregister hat zum Ziel, die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Unternehmens eindeutig zu identifizieren. Dadurch sollen die Kontrollstrukturen von Unternehmen transparent gemacht werden, um deren missbräuchliche Nutzung zur Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder zur Umgehung von Sanktionen zu verhindern. Gleichzeitig unterstützt das Transparenzregister die Strafverfolgungsbehörden, indem es ihnen ermöglicht, schnell und zuverlässig festzustellen, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht.
Auf diese Weise trägt das Transparenzregister dazu bei, die Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsplatzes zu stärken und das Vertrauen in das Finanzsystem zu sichern. Zudem gewährleistet das Register die Umsetzung internationaler Standards zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, wie sie etwa von der Financial Action Task Force (FATF) empfohlen werden.
Wirtschaftlich Berechtigte sind die «wahren» Eigentümer einer juristischen Person. Hinter jeder Rechtsform soll die natürliche Person ermittelt werden, die an der Spitze der Eigentums- oder Kontrollkette einer juristischen Person steht, also jene Person, die letztlich die Struktur kontrolliert oder daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht. Dabei kann es sich um Gesellschafter oder Aktionäre handeln.
Die juristische Person kann auch im Besitz anderer juristischer Personen, von Personen, die im Namen Dritter handeln, oder von komplexen Rechtsstrukturen sein. In diesen Fällen muss man zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten die Kontrollkette zurückverfolgen, um die Person(en) zu ermitteln, die tatsächlich die Kontrolle ausüben oder wirtschaftlich von dieser Rechtsstruktur profitieren.
Eine Person kontrolliert ein Unternehmen, wenn sie letztendlich mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem Unternehmen hält. Darüber hinaus kann eine Person auch auf andere Weise ein Unternehmen als durch Beteiligung kontrollieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person keine oder nur wenige Anteile besitzt, aber aufgrund vertraglicher Vereinbarungen dennoch wichtige Entscheidungen im Unternehmen beeinflussen kann.
Die wirtschaftlich berechtigte Person kontrolliert das Unternehmen entweder direkt oder indirekt. Die Kontrolle ist indirekt, wenn sie über zwischengeschaltete natürliche Personen, Rechtseinheiten oder Trusts ausgeübt wird. Die wirtschaftlich berechtigte Person kann die Kontrolle ausserdem entweder alleine oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten ausüben.
Rechtsgrundlage:
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Der Zugriff ist der Kontrollstelle, den im Gesetz genannte Behörden, Finanzintermediären und Beraterinnen und Beratern im Sinne von Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG vorbehalten. Diese dürfen das Transparenzregister ausschliesslich zur Erfüllung der ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben nutzen.
Rechtsgrundlage:
Das oberste Mitglied des leitenden Organs ist für die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen verantwortlich. Diese Aufgabe kann an eine andere Person innerhalb des Unternehmens oder auch an Dritte übertragen werden. In diesem Fall wird eine natürliche Person bevollmächtigt, welche die Meldung an das Schweizerische Transparenzregister ausführt. Sie gilt als verantwortliche Kontaktperson gegenüber der registerführenden Behörde. In jedem Fall müssen die Angaben zur Person, welche die Meldung vornimmt, dem Schweizerischen Transparenzregister mitgeteilt werden (Name, Vorname, Rolle im oder Beziehung zum Unternehmen, E-Mail-Adresse).
Als Vorbereitung können Unternehmen sich bei EasyGov.swiss registrieren. Zudem können sie ihre Eigentümer- und Kontrollstrukturen prüfen, die beteiligungsketten dokumentieren und alle wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Aktiengesellschaften, SICAVs und GmbHs sind bereits verpflichtet, die vom Transparenzregister geforderten Informationen bereitzuhalten. Die Aktionäre sind zudem verpflichtet, diese Informationen der Gesellschaft zu melden.
Fragen zu meldepflichtige Rechtseinheiten
Meldepflichtig sind:
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
- Genossenschaften
- Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV)
- Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF)
- Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen.
Ebenso verpflichtet sind juristische Personen ausländischen Rechts
- die eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung in der Schweiz haben;
- deren tatsächliche Verwaltung sich in der Schweiz befindet; oder
- die Eigentümer eines Grundstücks in der Schweiz sind oder im Sinne von Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) ein Grundstück in der Schweiz erwerben.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind hingegen
- juristische Personen, deren Beteiligungsrechte ganz oder teilweise an der Börse kotiert sind, sowie Tochtergesellschaften, die zu mehr als 75 Prozent direkt oder indirekt von einer oder mehreren Gesellschaften gehalten werden, deren Beteiligungsrechte ganz oder teilweise an der Börse kotiert sind;
- Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der Vorsorge dienen und nach den Artikeln 61 und 64a des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge beaufsichtigt werden;
- juristische Personen, bei denen mindestens 75 Prozent der Beteiligungsrechte direkt oder indirekt von Gemeinwesen gehalten werden.
Das Transparenzregister basiert auf Selbstdeklaration. Die meldepflichtigen Unternehmen müssen innerhalb der gesetzlich angegebenen Fristen selbstständig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen und melden. Des Weiteren müssen sie die Angaben stets aktuell und korrekt halten.
Rechtsgrundlage:
Fragen zum Eintrag von Meldungen
Die Eintragung ins Transparenzregister ist gebührenfrei. Dasselbe gilt für die Änderung bereits bestehender Einträge und die Löschung von Einträgen.
Mahnungen, Aufforderungen und Verfügungen der registerführenden Behörde oder der Kontrollstelle sowie die Ausstellung von Auszügen aus dem Register sind demgegenüber gebührenpflichtig. Bestätigungen über Eintragungen im Transparenzregister sind hingegen gratis.
Rechtsgrundlage:
Fragen zu den Daten, die gemeldet werden müssen
Für jede wirtschaftlich berechtigte Person:
- Name und Vorname(n), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnort Gemeinde Wohnsitzadresse und -land, erforderliche Angaben zur Art und zum Umfang der ausgeübten Kontrolle
Fragen zu den Auszügen
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich und kann von Unternehmen nicht direkt eingesehen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, Registerauszüge oder eine Bestätigung über die Eintragung in das Transparenzregister zu bestellen.