Wie kann man für ein anderes Unternehmen melden?
Das Vorgehen entspricht dem normalen Meldeverfahren. Voraussetzung ist, dass die meldende Person vom jeweiligen Unternehmen bevollmächtigt wurde.
Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können:
- Über die Plattform EasyGov.swiss
- Über die Handelsregister (unter bestimmten Voraussetzungen)