Wie kann ein Unternehmen melden?
Die Meldung an das Transparenzregister wird möglich sein, sobald das Gesetz in Kraft tritt und das Register seinen Betrieb aufnimmt.
Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können:
- Über die Plattform EasyGov.swiss
- Über die Handelsregister (unter bestimmten Voraussetzungen)
EasyGov
Alle Unternehmen können die Plattform Easygov.swiss nutzen.
Die Registrierung auf EasyGov ist der erste Schritt vor der Anmeldung beim Register und kann bereits heute vorgenommen werden. Sie ist die Voraussetzung, um sich beim Register anmelden zu können.
Die Registrierung und Nutzung ist kostenlos.
Kantonales Handelsregister
Die Meldung an das Transparenzregister über das Handelsregister ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen für das Unternehmen erfüllt sind:
- Alle wirtschaftlich berechtigten Personen sind im Handelsregister als Aktionäre oder Organe der Gesellschaft eingetragen.
- Es muss gleichzeitig mit einem Handelsregistergeschäft eingereicht werden.
Aktuell ist die Meldung über das Handelsregister noch nicht möglich.
Ihre Registrierung bei EasyGov vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Zugang zum Transparenzregister vor, indem Sie sich bereits bei EasyGov registrieren.