Wer ist die wirtschaftlich berechtigte Person?
Wirtschaftlich berechtigte Person
Die wirtschaftlich berechtigte Person eines Unternehmens ist eine natürliche Person (Mensch), die das Unternehmen tatsächlich besitzt und letztlich kontrolliert oder von dessen Geld profitiert. Es können mehrere wirtschaftlich Berechtigte für ein Unternehmen existieren, wobei es sich dabei um Gesellschafter oder Aktionäre handeln kann.
Beispiel 1:
Das Unternehmen A gehört offiziell zu gleichen Teilen Frau X und Herrn Y. Die wirtschaftlich berechtigten Personen sind Frau X und Herr Y, die jeweils 50 % der Kontrolle und des Kapitals des Unternehmens halten.
Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist immer eine natürliche Person (ein Mensch). Unternehmen, Rechtseinheiten oder Organisationen können keine wirtschaftlich berechtigten Personen sein. Ein Unternehmen kann jedoch anderen Unternehmen gehören oder Teil einer komplexen Struktur sein. Es ist auch möglich, dass eine andere natürliche Person im Namen der eigentlich wirtschaftlich berechtigten Person handelt.
In all diesen Fällen muss die Kontrollkette bis zur natürlichen Person oder zu jenen natürlichen Personen zurückverfolgt werden, die das Unternehmen tatsächlich kontrollieren oder Gewinne daraus ziehen. Das sind die wirtschaftlich berechtigten Personen, die im Transparenzregister einzutragen sind.
Kontrollschwellen
Eine Person kontrolliert ein Unternehmen, wenn sie mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem Unternehmen hält. Darüber hinaus kann eine Person ein Unternehmen auch auf andere Weise als durch Beteiligung kontrollieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person keine oder nur wenige Anteile besitzt, aber aufgrund vertraglicher Vereinbarungen dennoch wichtige Entscheidungen im Unternehmen beeinflussen kann.
Kontrollverhältnisse
Die wirtschaftlich berechtigte Person kontrolliert das Unternehmen entweder direkt oder indirekt. Die Kontrolle ist indirekt, wenn sie über zwischengeschaltete Rechtseinheiten wie Unternehmen, Organisationen oder Trusts ausgeübt wird.
Die wirtschaftlich berechtigte Person kann die Kontrolle ausserdem in gemeinsamer Absprache mit Dritten ausüben.
