Pilotversuch
Bevor das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft tritt und das Transparenzregister in den operativen Betrieb genommen werden kann, ist ein umfassender Testbetrieb des Registers erforderlich. Der Pilotversuch dient dazu, die gesamte technische Infrastruktur, die digitalen Prozesse sowie die Schnittstellen mit echten Daten zu testen.
Ablauf
Während der Pilotphase können die teilnehmenden Unternehmen die Daten ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen erfassen und an das Register übermitteln. Jede Transaktion wird überwacht und ausgewertet. Zudem holt das Projektteam Feedback der Unternehmen ein, um den Prozess und die Applikationen kontinuierlich zu optimieren.
Der Pilotversuch des Transparenzregisters findet in drei Teilen statt:
Teil 0, "Vorbereitung": Ab 15.05.2026 bis 16.06.2026
Interne Vorbereitung des Registers. Die Teilnehmenden bereiten ihre Meldungen vor (Registrierung auf EasyGov und Sammeln der erforderlichen Daten)
Teil 1, "Friends & Family": Ab dem 16.06.2026
Eine Gruppe ausgewählter Unternehmen trägt Ihre Meldung in das Transparenzregister ein. Die Unternehmen werden vom Projektteam über das Zeitfenster, in dem sie die Erfassung vornehmen können, benachrichtigt.
Teil 2, "Extended": Ab Mitte-August
Dieser Teil des Pilotversuchs steht allen meldepflichtigen Unternehmen offen.
Teilnahmebedingungen und Rechtsgrundlagen
Die Teilnahmebedingungen und der Rahmen der Pilotphase sind in der Verordnung des EJPD über den Pilotversuch des Transparenzregisters festgelegt (Verordnung des EJPD vom 10. April 2026 über den Pilotversuch des Transparenzregisters).
Wichtige Bestimmungen aus dieser Verordnung sind die folgenden
- Die Teilnahme am Pilotversuch ist für die Unternehmen kostenlos und freiwillig.
- Alle natürlichen Personen, deren Daten im Rahmen des Versuchs gemeldet werden, müssen einwilligen zur Teilnahme am Pilotbetrieb.
- Die Einwilligung kann jederzeit aber spätestens bis zwei Arbeitstage vor Inkrafttreten des Gesetzes zurückgezogen werden.
- Wird sie nicht zurückgezogen, werden die im Pilotregister erfassten Daten automatisch ins produktive Transparenzregister übernommen; das Unternehmen hat damit seine Meldepflicht erfüllt.
Praktische Informationen für teilnehmende Unternehmen
- Meldungen an das Transparenzregister erfolgen ausschliesslich über die Plattform EasyGov.
- Registrieren Sie sich jetzt auf dieser Plattform: Transparenzregister - easygov.swiss.
- Alle von der Meldung betroffenen natürlichen Personen müssen ihre schriftliche Einwilligung erteilen.
- Sie können das Formular direkt im EasyGov oder über die Web-Page des Transparenzregisters downloaden
- Das ausgefüllte Formular muss bei der Meldungserfassung in der Applikation EasyGov hochgeladen werden (im pdf-Format, es sind max. 4 Attachments möglich)
- Ein Hilfe- und Supportdienst steht Ihnen zur Verfügung:
- Bei Problemen mit der Erfassung der Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen auf der EasyGov-Plattform: EasyGov Support
- Bei fachlichen Fragen zur Meldung: Web-Page des Transparenzregisters, insbesondere die Beispielsammlung und die FAQ
- Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihren Ansprechpartner im Bundesamt für Justiz wenden.
Wie können Sie an der Phase Friends & Family teilnehmen?
- Sie erhalten von der Registerführenden Behörde eine Mitteilung mit einem Zeitfenster (1-2 Wochen), wann Sie die Meldung für Ihr Unternehmen im EasyGov erfassen können
- Vorgängig müssen sie sich auf EasyGov registrieren; ebenso können sie die Daten für die Erfassung vorbereiten
- Sie erfassen in ihrem Zeitfenster die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen. Die Meldung wird von der Registerführenden Behörde geprüft. Bei einer vollständigen Meldung bestätigt Ihnen die Behörde den Eintrag; sind die Informationen unvollständig, erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur der Daten im Register.
- Nach Abschluss der Erfassung erhalten Sie einen kurzen Fragebogen, mit dem wir Ihren Feedback zum Erfassungsprozess erfahren möchten. Dies hilft uns, die Prozesse und Applikationen zu verbessern.
- Sobald Sie die Meldung gemacht haben, sind Sie verantwortlich, die Daten im Transparenzregister aktuell zu halten. Für die Aktualisierung zeigt Ihnen EasyGov Ihre Daten an, die Sie online anpassen können. Alle Änderungen werden Ihnen vom Transparenzregister bestätigt.

