Page de test non répertoriée
Cette page est pour les tests.
Transparenzregister: Start des Pilotversuchs
Der Bund verstärkt die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit dem neuen zentralen Bundesregister der wirtschaftlich berechtigten Personen an juristischen Personen (sog. Schweizerisches Transparenzregister). In diesem Register werden all jene Personen erfasst, die ein Unternehmen kontrollieren. Bevor das Register den operativen Betrieb aufnimmt, testet das Bundesamt für Justiz (BJ) im Rahmen eines Pilotversuchs ab dem 16. Juni 2026 die technische Infrastruktur sowie die verschiedenen Prozesse.
Bundesrat setzt neue Regeln gegen Geldwäscherei in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 über das Inkrafttreten mehrerer Erlasse zur Stärkung des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entschieden. Das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Bundesrat genehmigt Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2026 die Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gutgeheissen. Mit dieser erstmals erstellten Gesamtsicht stärkt der Bundesrat das Dispositiv, mit dem die Integrität des Schweizer Finanzplatzes auch in Zukunft geschützt wird.
Die Meldung an das Transparenzregister wird möglich sein, sobald das Gesetz in Kraft tritt und das Register seinen Betrieb aufnimmt.
Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können:
- Über die Plattform EasyGov.swiss
- Über das zuständige kantonale Handelsregisteramt (unter bestimmten Voraussetzungen)
EasyGov
Alle Unternehmen können die Plattform Easygov.swiss nutzen.
Die Nutzung von EasyGov erfordert eine Registrierung. Diese kann bereits heute vorgenommen werden. Ohne Registrierung können keine Meldungen an das Transparenzregister eingereicht werden.
Die Registrierung und Nutzung ist kostenlos.
Kantonales Handelsregisteramt
Aktuell ist die Meldung über das kantonale Handelsregisteramt nicht möglich.
Die Anpassung der Systeme der kantonalen Handelsregisterämter verzögert sich über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum hinaus. Die Arbeiten sollten voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2027 abgeschlossen sein.
Ihre Registrierung bei EasyGov vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Zugang zum Transparenzregister vor, indem Sie sich bereits bei EasyGov registrieren.