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Veröffentlicht am 30. September 2026

Was ist die Kontrollstelle?

Was sind die Aufgaben der Kontrollstelle?

Die Kontrollstelle hat die Aufgabe, die im Transparenzregister enthaltenen Informationen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu kontrollieren. Sie führt die Kontrollen auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes oder stichprobenweise durch.

Stellt die Kontrollstelle im Rahmen eines Kontrollverfahrens fest, dass Angaben im Transparenzregister unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sind, so verfügt sie die notwendigen Massnahmen, die für die Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes erforderlich sind.

Weitere Informationen über die Kontrollstelle finden Sie hier:

Kontrollstelle für das Schweizerische Transparenzregister

Löschung oder Berichtigung von Daten

Meldepflichtige Rechtseinheiten können ihren Eintrag beim Transparenzregister jederzeit durch eine neue Meldung ändern. Wirtschaftlich berechtigte Personen können ihre Daten im Transparenzregister über die von ihnen kontrollierte Rechtseinheit ändern lassen.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass meldepflichtige Rechtseinheiten und wirtschaftlich berechtigte Personen der Kontrollstelle einen Antrag stellen, damit ihre Daten berichtigt oder gelöscht werden.

Löschung eines Vermerks

Bestehen Zweifel daran, ob ein Eintrag im Transparenzregister richtig, vollständig und aktuell ist, dann wird ein Vermerk auf dem Eintrag gemacht. Die registerführende Behörde fordert die Rechtseinheit auf, den Mangel zu beheben.

Meldepflichtige Rechtseinheiten und wirtschaftlich berechtigte Personen können bei der Kontrollstelle beantragen, dass ein Vermerk auf dem Eintrag der Rechtseinheit gelöscht wird.

Antrag an die Kontrollstelle

Ein Antrag an die Kontrollstelle für die Löschung oder Berichtigung von Daten oder für die Löschung eines Vermerks muss in einer Amtssprache verfasst und nachvollziehbar begründet werden sowie die notwendigen Beweismittel enthalten. Die Kontrollstelle kann von der Antragsstellerin unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenvorschuss erheben und ihr unter Umständen die Verfahrenskosten auferlegen.

Für den Antrag an die Kontrollstelle kann dieses Formular genutzt werden: (LINK folgt)

Meldepflichtige Rechtseinheiten können den Antrag aus Löschung eines Vermerks über die elektronische Plattform EasyGov.swiss oder auf dem Postweg einreichen. Wirtschaftlich berechtigte Personen können den Antrag auf dem Postweg stellen. Anträge an die Kontrollstelle können nicht per E-Mail gestellt werden.

Postadresse

Generalsekretariat EFD

Rechtsdienst EFD

Kontrollstelle für das Transparenzregister

Bundesgasse 3

3003 Bern

kontrollstelle.transpareg@gs-efd.admin.ch